Informationen zu „Verpflichtende Online Abfrage im Zentralen Melderegister bei Kfz An- und Abmeldeverfahren“
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Basisinformationen
Anzeigetitel | Verpflichtende Online Abfrage im Zentralen Melderegister bei Kfz An- und Abmeldeverfahren |
Standardsortierschlüssel | Verpflichtende Online Abfrage im Zentralen Melderegister bei Kfz An- und Abmeldeverfahren |
Seitenlänge (in Bytes) | 2.041 |
Seitenkennnummer | 21 |
Seiteninhaltssprache | de-formal - Deutsch (Sie-Form) |
Seiteninhaltsmodell | Wikitext |
Indizierung durch Suchmaschinen | Erlaubt |
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Versionsgeschichte
Seitenersteller | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der Seitenerstellung | 15:12, 20. Sep. 2022 |
Letzter Bearbeiter | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der letzten Bearbeitung | 15:12, 20. Sep. 2022 |
Gesamtzahl der Bearbeitungen | 1 |
Anzahl der kürzlich erfolgten Bearbeitungen (in den letzten 90 Tagen) | 0 |
Anzahl unterschiedlicher Autoren der kürzlich erfolgten Bearbeitungen | 0 |
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SEO-Eigenschaften
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Artikelbeschreibung: (description )Dieses Attribut steuert den Inhalt der Elemente description und og:description . | Kernziel dieses Projektes war es, seitens des Bundesministeriums für Inneres zusammen mit dem Verband der österreichischen Versicherungsunternehmen (VVO) den Ablauf der Kraftfahrzeugan- und abmeldeverfahren aus Kundensicht zu verbessern durch Konzentration aller Prozesse an einer Stelle (die Zulassungsstellen werden zum Single Point of Contact) Kostenreduktion bezogen auf die Meldeauskunft. Bei einer Kfz An- und Abmeldung war der Meldezettel bzw. eine Meldebestätigung, die nicht älter als einige Wochen sein durfte, vorzulegen. Dazu mussten die ZulassungswerberInnen in der Regel die Meldebehörde aufsuchen, um sich eine aktuelle Meldebestätigung ausstellen zu lassen. Damit war nicht nur ein erheblicher zeitlicher Aufwand verbunden (ein bis zwei Stunden), sondern auch die Bezahlung der Meldebestätigung aus dem Zentralen Melderegisters in der Höhe von € 3,- und eine Zeugnisgebühr in Höhe von € 13,20. Für die notwendigen Gesetzesänderungen wurden Gespräche mit dem Bundesministerium für Verkehr, Innovation und Technologie sowie mit der Rechtsektion des BM.I geführt, die in den gesetzlichen Anpassungen mündeten. Nach einem Probebetrieb, in welchem die Versicherungen freiwillig die Abfrage im ZMR einbinden konnten, wurde die verpflichtende Online Abfrage im Zentralen Melderegister im Rahmen der Kfz Zulassung per Verordnung (4. Novelle zur Zulassungsstellenverordnung) am 01.04. 2010 festgelegt. |
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Veröffentlichungsdatum des Artikels: (published_time ) | 2022-09-20 |