Teilnahmebedingungen

Aus Verwaltungspreis.gv.at
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Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle Organisationseinheiten im Öffentlichen Dienst einschließlich der Eigenbetriebe und der Eigengesellschaften (öffentliche Unternehmungen, die zur Gänze oder mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sind), sofern die Organisationseinheit über einen eigenständigen Entscheidungsspielraum verfügt. Ferner sind auch Kooperationen mit Partner:innen aus der Zivilgesellschaft, Unternehmen oder Vereinen/NGOs teilnahmeberechtigt, sofern die öffentliche Hand mehrheitlich an dem Projekt beteiligt ist.

Was kann eingereicht werden?

Gefragt sind innovative Projekte (siehe unterhalb) aus der österreichischen öffentlichen Verwaltung bzw. dem staatlichen Bereich inklusive staatsnaher Betriebe. Die eingereichten Projekte sollten idealerweise schon über den Nachweis einer positiven Wirkung verfügen, jedenfalls aber bereits in Umsetzung sein.

Was bedeutet »innovativ«?

Als Innovation kann ein neuer, erfolgreicher Weg der Zielerreichung bezeichnet werden. Zu beachten ist hierbei aber, dass für kleinere Organisationseinheiten Maßnahmen innovativ sein können, die in größeren Verwaltungseinheiten bereits zum Standard gehören.

Wie und bis wann kann ich einreichen?

Projekteinreichungen werden ausschließlich online über das Einreichformular möglich sein. Ein Hochladen von relevanten, zusätzlichen Unterlagen bzw. ein Einbetten von Links ist möglich. Die Bewerbungsfrist läuft vom Auftakt am 15. Oktober 2024 bis zum 23. Jänner 2025 (18:00 Uhr).

Welche Kategorien gibt es?

Projekte können diesmal in sechs Kategorien eingereicht werden. Darüber hinaus wird es wieder einen Sonderpreis der Innovationsfördernden Öffentlichen Beschaffung (IÖB) geben.

Kann ich ein Projekt, das schon beim Österreichischen Verwaltungspreis teilgenommen hat, erneut einreichen?

Ja, Projekte können erneut eingereicht werden, wenn es sich um eine deutliche Weiterentwicklung des ursprünglich eingereichten Projekts handelt bzw. neue, aussagekräftige Ergebnisse und Wirkungen belegbar sind.

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