Informationen zu „Courtdoc“
Aus Verwaltungspreis.gv.at
Basisinformationen
Anzeigetitel | Courtdoc |
Standardsortierschlüssel | Courtdoc |
Seitenlänge (in Bytes) | 1.712 |
Seitenkennnummer | 61 |
Seiteninhaltssprache | de-formal - Deutsch (Sie-Form) |
Seiteninhaltsmodell | Wikitext |
Indizierung durch Suchmaschinen | Erlaubt |
Anzahl der Weiterleitungen zu dieser Seite | 0 |
Gezählt als eine Inhaltsseite | Ja |
Anzahl der Unterseiten dieser Seite | 0 (0 Weiterleitungen; 0 Unterseiten) |
Seitenschutz
Bearbeiten | Alle Benutzer (unbeschränkt) |
Verschieben | Alle Benutzer (unbeschränkt) |
Versionsgeschichte
Seitenersteller | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der Seitenerstellung | 14:06, 5. Aug. 2016 |
Letzter Bearbeiter | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der letzten Bearbeitung | 14:06, 5. Aug. 2016 |
Gesamtzahl der Bearbeitungen | 1 |
Anzahl der kürzlich erfolgten Bearbeitungen (in den letzten 90 Tagen) | 0 |
Anzahl unterschiedlicher Autoren der kürzlich erfolgten Bearbeitungen | 0 |
Seiteneigenschaften
Magische Wörter (2) |
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Eingebundene Vorlage (1) | Die folgende Vorlage wird auf dieser Seite verwendet: |
SEO-Eigenschaften
Beschreibung | Inhalt |
Seitentitel: (title )Dieses Attribut steuert den Inhalt des <title> Elements. | Courtdoc |
Artikelbeschreibung: (description )Dieses Attribut steuert den Inhalt der Elemente description und og:description . | Das elektronische Urkundenarchiv ersetzt die Vielzahl der bisher bei den einzelnen Gerichten in Papierform geführten Urkundensammlungen. Die Urkundensammlungen aller Firmenbuchgerichte und des Grundbuchs werden ausschließlich elektronisch geführt und sind so für die Öffentlichkeit über das Internet (siehe: Firmenbuch beziehungsweise Grundbuch) einsehbar. In Kooperation mit den elektronischen Archiven des österreichischen Notariats ("cyberDOC") und der österreichischen Anwaltschaft ("Archivium") können Originalurkunden elektronisch übermittelt werden. Seit 1.7.2007 ist die elektronische Einreichung für RechtsanwältInnen und NotarInnen auch verpflichtend. Der im elektronischen Urkundenarchiv gespeicherte Dateninhalt gilt bis zum Nachweis des Gegenteils als Original der Urkunde. Durch die Speicherung in revisionssicheren Langzeitarchiven verbunden mit der Archivsignatur, die bei jedem Abruf eines Dokuments angebracht wird, kann die Authentizität und Integrität von Urkunden über Jahrzehnte hinweg gewährleistet werden. |
Schlüsselwörter: (keywords )Dieses Attribut steuert den Inhalt der Elemente keywords und article:tag . |
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Veröffentlichungsdatum des Artikels: (published_time ) | 2016-08-05 |