Schnittstellenregelung: Bau- und Anlagenbehörde - Finanzamt im Rahmen der Einheitsbewertung Stadt Graz

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Dateien


Informationen zum Projekt
Thema
Prozessmanagement
Bundesland
Steiermark
Projektträger*in
Stadt Graz
Verwaltungsebene
Gemeinde
Preis
Verwaltungspreis 2010
Einreichkategorie
Erhöhung der Verwaltungseffizienz
Art des Preises
Einreichung
Jahr
2010
Zuletzt geändert
am 20. 9. 2022 von Admin
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Kontakt
Stadt Graz
Finanz- und Vermögensdirektion
8010 Graz, Hauptplatz 1
www.stadt.graz.at
Mag. Dr. Susanne Wurzinger
Koordination Schnittstelle Stadt Graz - Finanzamt
Telefon: 0316/872 3313, E-Mail: susanne.wurzinger@stadt.graz.at

Die Schnittstellenregelung zwischen der Baubehörde und dem Finanzamt ist ein Teilprojekt des Pilotprojektes "Gemeinsame Einheitsbewertung Finanzamt Graz Stadt - Stadt Graz". Im Rahmen der Einheitsbewertung besteht bislang österreichweit ein relativ hoher Verwaltungsaufwand in der Eruierung der maßgeblichen Gebäudedaten. Diese Gebäudedaten sind zwar Bestandteil der in den Gemeinden abgewickelten Bauverfahren, werden aber im Rahmen der Einheitsbewertung von den zuständigen Bediensteten der Stadt Graz nochmals neu ermittelt. Dies geschieht traditionellerweise durch nochmaliges Kontaktieren der Parteien der Bauverfahren. Diese werden durch Ausfüllen eigener Formulare (BG 30g) oder oftmals (als Folge einer unzureichenden Datenbekanntgabe im Rahmen dieser Formulare) zu einer nochmaligen Übermittlung der Baupläne zum Zwecke der Erfassung der Gebäudedaten im Finanzamt aufgefordert. Die zeitaufwendige Erhebung der Gebäudedaten durch die Finanzbehörde bringt nicht nur eine Verzögerung in der Aktenerledigung, sondern eine nochmalige Belastung der betroffenen Bürger mit sich, welche behördlich aktenkundige Daten erneut einer weiteren Behörde, nämlich dem Finanzamt gesondert übermitteln müssen.

Zum Zwecke der direkten Übermittlung der Gebäudedaten erfolgte eine Einschulung der zuständigen Bediensteten der Baubehörde seitens einer im Pilotprojekt Einheitsbewertung tätigen Mitarbeiterin der Stadt Graz über die genauen Anforderungen, der für die Einheitsbewertung maßgeblichen Gebäudedaten. Zuvor wurde mit Unterstützung eines Bediensteten des Finanzamtes eine Unterlage über die für die Einheitsbewertung maßgeblichen Gebäudedaten erstellt, welche den Mitarbeitern im Bauamt auch als Nachschlagemöglichkeit dienen kann. Seit Mitte 2010 werden die seitens der Finanzbehörde benötigten Gebäudedaten auf den an das Finanzamt ergehenden Benützungsbewilligungen von den Mitarbeitern der Baubehörde bereits handschriftlich vermerkt.
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