Schnittstellenregelung: Bau- und Anlagenbehörde - Finanzamt im Rahmen der Einheitsbewertung Stadt Graz
- Thema
- Prozessmanagement
- Bundesland
- Steiermark
- Projektträger*in
- Stadt Graz
- Verwaltungsebene
- Gemeinde
- Preis
- Verwaltungspreis 2010
- Einreichkategorie
- Erhöhung der Verwaltungseffizienz
- Art des Preises
- Einreichung
- Jahr
- 2010
- Zuletzt geändert
- am 20. 9. 2022 von Admin
- Stadt Graz
- Finanz- und Vermögensdirektion
- 8010 Graz, Hauptplatz 1
- www.stadt.graz.at
- Mag. Dr. Susanne Wurzinger
- Koordination Schnittstelle Stadt Graz - Finanzamt
- Telefon: 0316/872 3313, E-Mail: susanne.wurzinger@stadt.graz.at
Die Schnittstellenregelung zwischen der Baubehörde und dem Finanzamt ist ein Teilprojekt des Pilotprojektes "Gemeinsame Einheitsbewertung Finanzamt Graz Stadt - Stadt Graz". Im Rahmen der Einheitsbewertung besteht bislang österreichweit ein relativ hoher Verwaltungsaufwand in der Eruierung der maßgeblichen Gebäudedaten. Diese Gebäudedaten sind zwar Bestandteil der in den Gemeinden abgewickelten Bauverfahren, werden aber im Rahmen der Einheitsbewertung von den zuständigen Bediensteten der Stadt Graz nochmals neu ermittelt. Dies geschieht traditionellerweise durch nochmaliges Kontaktieren der Parteien der Bauverfahren. Diese werden durch Ausfüllen eigener Formulare (BG 30g) oder oftmals (als Folge einer unzureichenden Datenbekanntgabe im Rahmen dieser Formulare) zu einer nochmaligen Übermittlung der Baupläne zum Zwecke der Erfassung der Gebäudedaten im Finanzamt aufgefordert. Die zeitaufwendige Erhebung der Gebäudedaten durch die Finanzbehörde bringt nicht nur eine Verzögerung in der Aktenerledigung, sondern eine nochmalige Belastung der betroffenen Bürger mit sich, welche behördlich aktenkundige Daten erneut einer weiteren Behörde, nämlich dem Finanzamt gesondert übermitteln müssen.
Zum Zwecke der direkten Übermittlung der Gebäudedaten erfolgte eine Einschulung der zuständigen Bediensteten der Baubehörde seitens einer im Pilotprojekt Einheitsbewertung tätigen Mitarbeiterin der Stadt Graz über die genauen Anforderungen, der für die Einheitsbewertung maßgeblichen Gebäudedaten. Zuvor wurde mit Unterstützung eines Bediensteten des Finanzamtes eine Unterlage über die für die Einheitsbewertung maßgeblichen Gebäudedaten erstellt, welche den Mitarbeitern im Bauamt auch als Nachschlagemöglichkeit dienen kann. Seit Mitte 2010 werden die seitens der Finanzbehörde benötigten Gebäudedaten auf den an das Finanzamt ergehenden Benützungsbewilligungen von den Mitarbeitern der Baubehörde bereits handschriftlich vermerkt.