Justiz-Ombudsstelle Wien
Aus Verwaltungspreis.gv.at
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Informationen zum Projekt
- Thema
- BürgerInnen- & KundInnenorientierung
- Bundesland
- Wien
- Projektträger*in
- Oberlandesgericht Wien
- Verwaltungsebene
- Bund
- Preis
- Verwaltungspreis 2010
- Einreichkategorie
- Innovatives Servicedesign und digitale Services
- Art des Preises
- Einreichung
- Jahr
- 2010
- Zuletzt geändert
- am 20. 9. 2022 von Admin
Kontakt
- Oberlandesgericht Wien
- 1016 Wien, Schmerlingplatz 11
- www.bmj.gv.at
- Dr. Gabriele Fink-Hopf
- Richterin, Senatspräsidentin
- Telefon: 01 52 152 3404, E-Mail: justizombudsstelle.wien@justiz.gv.at
Das Regierungsprogramm für die 23. Gesetzgebungsperiode sah im Kapitel Justiz zur Verbesserung der Transparenz und Bürgernähe die Einrichtung einer justizinternen Stelle zur Verhinderung von Missständen in der Gerichtsbarkeit vor. Diese Maßnahme soll einerseits den Bürgerinnen und Bürgern ermöglichen, auf unbürokratische Weise Beschwerden vorzubringen und andererseits Informationen und Aufklärung über die Justiz und den Gerichtsbetrieb zu erhalten. Personen, die an der Justiz Kritik äußern wollen bzw. mit dem Gerichtsbetrieb noch keine Erfahrung aufweisen und daher um Aufklärung ersuchen, sollen durch die Einrichtung der Justiz-Ombudsstelle die Möglichkeit erhalten, ihre Anliegen vortragen zu können.Die Beschwerden/Anfragen können form- und barrierefrei an die Justiz-Ombudsstelle Wien herangetragen werden. An allen Standorten von Landesgerichten werden für jeweils mindestens vier Stunden pro Monat Sprechtage zur Entgegennahme von Beschwerden abgehalten. Für die Landesgerichte am Standort des Oberlandesgerichtes Wien werden jedenfalls zweimal monatlich Sprechtage für jeweils mindestens vier Stunden abgehalten. Die Justiz-Ombudsstellen sind von Montag bis Freitag von 8.30 Uhr bis 12.30 Uhr gebührenfrei telefonisch erreichbar. In der Justiz-Ombudsstelle Wien ist auch sichergestellt, dass stets eine Richterin unmittelbar für Auskünfte zur Verfügung steht. Anliegen von Bürgerinnen und Bürgern werden auch dann behandelt, wenn keine Anmeldung für den Sprechtag erfolgte. Die Besprechungsräumlichkeiten (insbesondere jene für die Sprechtage) sind behindertengerecht leicht zugänglich und verständlich ausgeschildert. Es wurden einheitliche Mailadressen eingerichtet (justizombudsstelle.wien/graz/linz/innsbruck@justiz.gv.at).