Informationen zu „Schnittstellenregelung: Bau- und Anlagenbehörde - Finanzamt im Rahmen der Einheitsbewertung Stadt Graz“
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Basisinformationen
Anzeigetitel | Schnittstellenregelung: Bau- und Anlagenbehörde - Finanzamt im Rahmen der Einheitsbewertung Stadt Graz |
Standardsortierschlüssel | Schnittstellenregelung: Bau- und Anlagenbehörde - Finanzamt im Rahmen der Einheitsbewertung Stadt Graz |
Seitenlänge (in Bytes) | 2.606 |
Seitenkennnummer | 31 |
Seiteninhaltssprache | de-formal - Deutsch (Sie-Form) |
Seiteninhaltsmodell | Wikitext |
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Versionsgeschichte
Seitenersteller | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der Seitenerstellung | 15:12, 20. Sep. 2022 |
Letzter Bearbeiter | Admin (Diskussion | Beiträge) |
Datum der letzten Bearbeitung | 15:12, 20. Sep. 2022 |
Gesamtzahl der Bearbeitungen | 1 |
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Artikelbeschreibung: (description )Dieses Attribut steuert den Inhalt der Elemente description und og:description . | Die Schnittstellenregelung zwischen der Baubehörde und dem Finanzamt ist ein Teilprojekt des Pilotprojektes "Gemeinsame Einheitsbewertung Finanzamt Graz Stadt - Stadt Graz". Im Rahmen der Einheitsbewertung besteht bislang österreichweit ein relativ hoher Verwaltungsaufwand in der Eruierung der maßgeblichen Gebäudedaten. Diese Gebäudedaten sind zwar Bestandteil der in den Gemeinden abgewickelten Bauverfahren, werden aber im Rahmen der Einheitsbewertung von den zuständigen Bediensteten der Stadt Graz nochmals neu ermittelt. Dies geschieht traditionellerweise durch nochmaliges Kontaktieren der Parteien der Bauverfahren. Diese werden durch Ausfüllen eigener Formulare (BG 30g) oder oftmals (als Folge einer unzureichenden Datenbekanntgabe im Rahmen dieser Formulare) zu einer nochmaligen Übermittlung der Baupläne zum Zwecke der Erfassung der Gebäudedaten im Finanzamt aufgefordert. Die zeitaufwendige Erhebung der Gebäudedaten durch die Finanzbehörde bringt nicht nur eine Verzögerung in der Aktenerledigung, sondern eine nochmalige Belastung der betroffenen Bürger mit sich, welche behördlich aktenkundige Daten erneut einer weiteren Behörde, nämlich dem Finanzamt gesondert übermitteln müssen. Zum Zwecke der direkten Übermittlung der Gebäudedaten erfolgte eine Einschulung der zuständigen Bediensteten der Baubehörde seitens einer im Pilotprojekt Einheitsbewertung tätigen Mitarbeiterin der Stadt Graz über die genauen Anforderungen, der für die Einheitsbewertung maßgeblichen Gebäudedaten. Zuvor wurde mit Unterstützung eines Bediensteten des Finanzamtes eine Unterlage über die für die Einheitsbewertung maßgeblichen Gebäudedaten erstellt, welche den Mitarbeitern im Bauamt auch als Nachschlagemöglichkeit dienen kann. Seit Mitte 2010 werden die seitens der Finanzbehörde benötigten Gebäudedaten auf den an das Finanzamt ergehenden Benützungsbewilligungen von den Mitarbeitern der Baubehörde bereits handschriftlich vermerkt. |
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Veröffentlichungsdatum des Artikels: (published_time ) | 2022-09-20 |