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Informationen zum Projekt
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Kontakt
Amt der Tiroler Landesregierung
Abteilung Soziales/Fachbereich Behindertenhilfe
6020 Innsbruck, Eduard-Wallnöfer-Platz 3
https://www.tirol.gv.at/telefonbuch/bww/organisationseinheit/oe/300021/ag/162/
Mag. Thomas Jenewein
Fachbereichsleiter
Telefon: +43 (0) 512 508 2631, E-Mail: thomas.jenewein@tirol.gv.at
Derzeit wird in Tirol ein neues Behindertenhilfegesetz erarbeitet. In einem breit angelegten Prozess wurden die Anliegen von Menschen mit Behinderungen, Lernschwierigkeiten und psychischen Krankheiten gesammelt, die in die Ausgestaltung der Novelle einfließen. Die Einbindung erfolgte durch das "Legislative Theater".
Aktuelles zum Projekt
Juryurteil

Mit dem Hauptpreis in der Kategorie Gender und Diversity würdigt die Jury diesen überaus kreativen und höchst partizipativen Gesetzesnovellierungsprozess. Unter Einsatz des sogenannten Forum oder Legislativen Theaters in Anlehnung an das Theater der Unterdrückten (nach Augusto Boal) erarbeiteten 30 Personen mit Behinderungen in mehreren Workshops unter professioneller theaterpädagogischer Betreuung vier Alltagsszenen, welche in ganz Tirol in 21 Veranstaltungen vorgeführt und diskutiert wurden. Insgesamt nahmen über 1500 TirolerInnen an den interaktiven Theateraufführungen teil und wirkten daran mit, Ideen und Lösungsvorschläge zu erarbeiten. Dieser umfassend aufgesetzte Prozess zur Novellierung des Tiroler Behindertenhilfegesetzes ist beeindruckend und aufgrund der eingesetzten Methode nicht nur innovativ, sondern auch auf hohem Niveau. Die folgenden Punkte sind für die Jury bei diesem Projekt herausragend: Erstens, die durch dieses Good-Practice-Beispiel gelungene Umsetzung der von Österreich im Jahre 2008 ratifizierten UN-Konvention über die „Rechte für Menschen mit Behinderungen“. Die gewählte Methode stellt sicher, dass Menschen mit Behinderungen selbst nachhaltig in den Gesetzwerdungsprozess eingebunden sind, wie es die UN-Konvention vorsieht. Zweitens, ist die methodenbedingte Visualisierung von Problemlagen und Interessen unterschiedlichster Stakeholder und deren Einbezug und Transfer in den Gesetzesentwurf hervorzuheben.

Drittens, können die verwendete Methode und der durchgeführte Prozess beispielgebend für Gesetzesnovellierungen in Bezug auf andere Diversitätsdimensionen in anderen Verwaltungsbereichen sein.
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