Bewertungskriterien
Eine unabhängige, ehrenamtliche, divers zusammengesetzte Jury mit nationalen und internationalen Expertinnen und Experten aus Verwaltung, Wissenschaft, Wirtschaft und Beratung bewerten die Projekte hinsichtlich folgender gleichrangiger Kriterien:
- Innovationsgehalt
- Ergebnisse/ nachhaltige Wirkungen
- Übertragbarkeit/Lerngehalt
Erläuterungen zu den Kriterien:
Als Innovation kann ein neuer, erfolgreicher Weg der Zielerreichung bezeichnet werden, ein neuer Zugang oder eine neuartige Lösung. Zu beachten ist hierbei aber, dass der Innovationsgrad sich auf den jeweiligen Kontext bezieht. So können zum Beispiel für kleinere Organisationseinheiten Umsetzungen innovativ sein, die in größeren Verwaltungseinheiten bereits zum Standard gehören.
Gefragt sind Projekte, die schon in Umsetzung sind. Idealerweise sollten bereits positive Ergebnisse nachweisbar sein, nach Möglichkeit messbar, jedenfalls aber gut nachvollziehbar. Gut verankerte Projekte erzielen nachhaltige Wirkungen.
Die Projekte können als Best Practices für andere Verwaltungen/Bereiche bzw. eine Skalierung dienen. Lernerfahrungen aus dem Projekt sind für andere Verwaltungen/Projekte hilfreich.
Sie finden im Einreichformular jeweils Orientierungsfragen, die die Kriterien verdeutlichen.
