Teilnahmebedingungen

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Wer kann teilnehmen?

Teilnehmen können alle Organisationseinheiten im Öffentlichen Dienst einschließlich der Eigenbetriebe und der Eigengesellschaften (öffentliche Unternehmungen, die zur Gänze oder mehrheitlich im Besitz der öffentlichen Hand sind), sofern die Organisationseinheit über einen eigenständige Entscheidungsspielraum verfügt. Ferner sind auch Kooperationen mit Partner:innen aus der Zivilgesellschaft, Unternehmen oder Vereinen/NGOs teilnahmeberechtigt, sofern die öffentliche Hand mehrheitlich an dem Projekt beteiligt ist.

Was kann eingereicht werden?

Gefragt sind innovative Projekte (siehe unten) aus dem österreichischen öffentlichen Dienst.

Die eingereichten Projekte sollten idealerweise schon über den Nachweis einer positiven Wirkung verfügen, jedenfalls aber bereits in Umsetzung sein.

Darüber hinaus können angesichts der aktuellen Herausforderungen bei diesem Verwaltungspreisdurchlauf auch vielversprechende, ausgereifte, zukunftsweisende Konzepte/Projektplanungen, sofern sie über eine ausgearbeitete, nachvollziehbare Kosten- und Nutzen/Wirkungsabschätzung verfügen, eingereicht werden.

Wesentlich ist auch die Einschätzung der Nachhaltigkeit des geplanten Projekts: Wie ist das Projekt in die Organisation/Gesamtstrategie eingebettet und welche Indikatoren sprechen für eine tatsächliche Realisierung des Projekts) Diese Konzepte/Projektplanungen haben die Chance auf einen Sonderpreis (Urkunde).

Was bedeutet »innovativ«?

Als Innovation kann ein neuer Weg der Zielerreichung bezeichnet werden.

Zu beachten ist hierbei aber, dass für kleinere Organisationseinheiten Maßnahmen innovativ sein können, die in größeren Verwaltungseinheiten bereits zum Standard gehören.

Wie und bis wann kann ich einreichen?

Projekteinreichungen sind ausschließlich online über das Einreichformular möglich. Ein Hochladen von relevanten, zusätzlichen Unterlagen bzw. ein Einbetten von Links ist möglich. (Link zur Einreichseite) Die Bewerbungsfrist läuft vom Auftakt am 12. Oktober 2022 bis zum 23. Jänner 2023 (18:00 Uhr).

Welche Kategorien gibt es?

Projekte können diesmal wieder in sieben Kategorien inklusive einer Sonderkategorie zur Innovationsfördernden Öffentlichen Beschaffung (IÖB) eingereicht werden.

Kann ich ein Projekt, das schon beim Österreichischen Verwaltungspreis teilgenommen hat, erneut einreichen?

Ja, Projekte können erneut eingereicht werden, wenn es sich um eine deutliche Weiterentwicklung des ursprünglich eingereichten Projekts handelt bzw. neue, aussagekräftige Ergebnisse und Wirkungen belegbar sind.

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