Antraglose Familienbeihilfe anlässlich der Geburt eines Kindes (ALF)

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Kontakt
Bundesministerium für Finanzen; Bundesministerium für Familien und Jugend
1010 Wien, Untere Donaustrasse 13
www.bmf.gv.at, www.bmfj.gv.at, www.help.gv.at
Dr. Heinz Wittmann
Abteilungsleiter
Telefon: +43 664 183 55 39, E-Mail: heinz.wittmann@bmfj.gv.at
Anlässlich der Geburt eines Kindes Zuerkennung der Familienbeihilfe ohne Antrag auf Basis der elektronisch vorhandenen Daten.


Juryurteil
ALF ist ein innovatives Projekt mit hohem Nutzen, da die Bürgerin bzw. der Bürger nur bei Fehlen von Daten reagieren bzw. tätig werden muss, um zur Leistung zu gelangen. Der "No-Stop-Shop"-Ansatz ist in der österreichischen Verwaltung noch kaum in Verwendung. Das bedeutet einen Kulturwandel durch selbstständiges, antragsfreies Handeln des öffentlichen Dienstes. Relevanz und Übertragbarkeit sind hoch. Der Bürger/die Bürgerin musste bisher selbst antragstellend tätig werden, ALF kehrt diesen Ansatz sozusagen um. Eine Vielzahl von Daten der Bürgerinnen und Bürger wird in unterschiedlichen Behörden gesammelt. Eine Vernetzung könnte zu wesentlich rascheren und unbürokratischen Abläufen führen. Relevanz und Übertragbarkeit der Lösung ALF sind nach Ansicht der Jury hoch.
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